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Betreuter Umgang - unser Konzept
Der betreute Besuchskontakt kann dazu beitragen, Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden, Kontaktanbahnungen von Kind und Beteiligten unterstützend zu begleiten, Belastungen des Kindes und Konflikte zwischen den Beteiligten zu verringern, Gewalteskalationen zu vermeiden oder zu beenden sowie langandauernde, strittige familiengerichtliche Auseinandersetzungen der Beteiligten zu beenden.
Unser Ziel ist es, dass die Eltern nach einiger Zeit in der Lage sind, die Besuchskontakte selbstständig durchzuführen und eigenständige Lösungen für ihre Konflikte zu erarbeiten. Ein solcher Kontakt kann auf Wunsch und Antrag von den Betroffenen (z.B. Vater oder Mutter) an das örtlich zuständige Jugendamt, auf familiengerichtliche Anordnung oder nach privater Vereinbarung zustande kommen.
Grundlage des Betreuten Umgangs sind die Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII oder der § 1684 BGB zur Regelung des Umgangs der Kinder mit den Elternteilen sein.
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