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Die Erziehungsbeistandschaft ist auf Freiwilligkeit und Einvernehmen aller Beteiligten begründet. Jugendgerichte können Jugendliche aber auch in Einvernehmen mit der Jungendgerichtshilfe verpflichten, Erziehungsbeistandschaft in Anspruch zu nehmen.
Ziele
Erziehungsbeistandschaft soll zur selbstverantwortlichen Lebensführung der Kinder und Jugendlichen beitragen und den Verbleib in der Familie sichern.
> weitere Informationen: http://www.bruecke.org/bruecke/kinderundjugendhilfe/
erziehungsbeistandschaft/index.html
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